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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Mustererklärung zur Barrierefreiheit stammt von https://www.digitalbarrierefrei.at/de/umsetzen/barrierefreiheitserklaerung/mustererklaerung-deutsch

Weitere Erläuterungen zur Barrierefreiheitserklärung finden Sie unter: https://www.digitalbarrierefrei.at/de/umsetzen/barrierefreiheitserklaerung/

Anmerkungen zur Nutzung dieser Mustererklärung

  • In den eckigen Klammern sind Ausfüllhilfen angeführt. Streichen Sie diese vor der Veröffentlichung Ihrer Barrierefreiheitserklärung.
  • Streichen Sie alle nichtzutreffenden Inhalte bei der Erstellung Ihrer Barrierefreiheitserklärung.
  • Diese Mustererklärung ist nur ein Beispiel, wie eine Barrierefreiheitserklärung aussehen kann. Die vollständigen Angaben finden Sie im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 (externer Link).

Tipps zur Beschreibung der nicht barrierefreien Inhalte

  • Beschreiben Sie die Mängel in der Sprache der Nutzer:innen. Verwenden Sie keine zu technischen Ausdrücke.
    • Beispiel: "Bilder und Grafiken" anstatt "Nicht-Text-Inhalte"
  • Beschreiben Sie, worin das Problem besteht und warum es eine Barriere darstellt.
    • Beispiel: "Für einige aufgezeichnete Videos fehlen Untertitel, sodass die gesprochenen Inhalte für gehörlose Nutzer:innen nicht zur Verfügung stehen."
  • Nennen Sie konkret, welche Bereiche oder Unterseiten der Website von dem Mangel betroffen sind (z. B. Startseite, Kontaktformular, Veranstaltungsübersicht).
  • Geben Sie – falls möglich – eine praktikable Alternative oder einen Workaround an, den Nutzer:innen vorübergehend nutzen können.
     
    • Beispiel: "Die Datumsauswahl bei der Veranstaltungsübersicht ist nicht barrierefrei bedienbar. Geben Sie stattdessen im Suchfeld ein Datum ein. So kommen Sie zu den Veranstaltungen, die an diesem Tag stattfinden."
  • Beschreiben Sie, welche Maßnahmen zur Behebung der Mängel geplant sind und wie dazu der Zeithorizont aussieht.
  • Führen Sie zu jedem Mangel die betroffenen WCAG-Kriterien oder Kriterien aus EN 301 549 an. Wenn ein Mangel mehrere Kriterien verletzt, listen Sie alle betroffenen Kriterien auf.

 

Mustererklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeindebücherei Bad Goisern ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für unsere Webseite buecherei-badgoisern.bvoe.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

[Wählen Sie die zutreffende Variante aus und löschen Sie die anderen.]

[Variante A – Wählen Sie diese Variante, wenn die Website/mobile Anwendung vollständig mit den WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA vereinbar ist:]

Diese [Website(s)/mobile(n) Anwendung(en) ist/sind] mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vollständig vereinbar.

[Variante B – Wählen Sie diese Variante, wenn die Website/mobile Anwendung teilweise mit den WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA vereinbar oder bestimmte Inhalte von der Pflicht zur Barrierefreiheit ausgenommen wurden:]

Diese [Website(s)/mobile(n) Anwendung(en) ist/sind] wegen der folgenden [Unvereinbarkeiten] [und/oder] [Ausnahmen] teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

[Variante C – Wählen sie diese Variante, wenn die Website/mobile Anwendung in großen Teilen nicht mit den WCAG 2.1, AA vereinbar ist oder zur Gänze von der Pflicht zur Barrierefreiheit ausgenommen ist:]

Diese [Website(s)/mobile(n) Anwendung(en) ist/sind] nicht mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar. Die [Unvereinbarkeiten] [und/oder] [Ausnahmen] sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

[Geben Sie einen konkreten Grund für die fehlende Barrierefreiheit an. Unzutreffendes ist zu streichen. Falls die Website mit den WCAG 2.1, AA vollständig vereinbar ist, bitte alle Passagen zum „Nicht barrierefreien Inhalt“ streichen.]

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

[Führen Sie die Unvereinbarkeit(en) der Website(s)/mobilen Anwendung(en) auf und/oder beschreiben Sie die Abschnitte/Inhalte/Funktionen, die noch nicht vereinbar sind.]

b. Unverhältnismäßige Belastung

[Führen Sie die nicht barrierefreien Abschnitte/Inhalte/Funktionen auf, für die die Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 vorübergehend geltend gemacht wird.]

c. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften​​​​

[Führen Sie die nicht barrierefreien Abschnitte/Inhalte/Funktionen auf, die nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen. Geben Sie den konkreten Ausnahmetatbestand nach § 2 Absatz 3 WZG an.]

[Geben Sie etwaige barrierefreie Alternativen für nicht barrierefreie Inhalte an. Sie können bspw. einen E-Mail-Kontakt angeben, an den man sich wenden kann, wenn man eine Auskunft zu nicht barrierefreien Inhalten einholen möchte.]

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 29.10.2026 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von der Gemeindebücherei Bad Goisern durchgeführten Selbstbewertung erstellt.

Diese Erklärung wurde zuletzt am [Geben Sie das Datum der letzten Überprüfung an, unabhängig davon, ob die Überprüfung zu Änderungen der gegenständlichen Erklärung geführt hat.] überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

buecherei.goisern@gmx.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

Gemeindebücherei Bad Goisern

Schmiedgasse 13a
4822 Bad Goisern am Hallstättersee
Oberösterreich

+43 6135 208-04 buecherei.goisern@gmx.at

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